Föderalismus bedeutet Freiheit zur politischen Gestaltung und Verantwortung für unsere gemeinsame Verfassungsordnung. Diese Verantwortung endet nicht an der eigenen Landesgrenze. Wer ein Bundesland regiert, ist an das Grundgesetz und damit an das Rechtsstaatsprinzip gebunden. Insbesondere radikale oder extremistische Parteien erhalten durch Wahlergebnisse keinen Freibrief, verfassungsrechtliche Grenzen zu überschreiten.
Die Länder haben die Möglichkeit, Gesetze anderer Länder durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Wir werden darauf hinwirken, dass die antragsberechtigten Landesregierungen diese Möglichkeit konsequent nutzen, wenn Landesgesetze nach rechtlicher Prüfung offenkundig gegen das Grundgesetz verstoßen. Wo wir Regierungsverantwortung tragen, werden wir dafür die Initiative ergreifen. Der Schutz unserer Verfassungsordnung ist eine gemeinsame Aufgabe aller Länder.
Am Beispiel des Berliner Sondierungsergebnisses lässt sich ablesen, welche Verfassungsverstöße unter der Führung radikaler Parteien drohen: Haushalte, die durch exorbitante Verschuldung die verfassungsmäßigen Grenzen der Schuldenbremse überschreiten, die Einführung eines verfassungswidrigen Ausländerwahlrechts, ein Vergesellschaftungsgesetz, das die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eigentumsschutz, Verhältnismäßigkeit und Entschädigung ignoriert.
Auch die Ankündigungen der AfD zur Schulpflicht in ihrem Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt werfen grundlegende Fragen zur Vereinbarkeit mit unserer Verfassung auf und betreffen uns als Gemeinschaft der Länder. In den Wahlprogrammen der extremen Parteien sind weitere Eskalationen und Pläne bereits formuliert, die sich von beiden Seiten in der Abschaffung beziehungsweise erheblichen Schwächung des Verfassungsschutzes treffen. In Berlin droht schließlich auch eine maßgebliche Schwächung der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Polizei. Egal in welchem Bundesland: Politische Mehrheiten und Wahlerfolge von Radikalen und Extremisten rechtfertigen keinen Verfassungsbruch.
Unsere Botschaft ist klar: Kein Bundesland steht außerhalb der Verfassung. Wenn radikale oder extremistische Regierungen verfassungswidrige Gesetze beschließen, werden wir alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das zu verhindern. Föderale Verantwortung heißt auch, das Grundgesetz vor seinen Feinden zu verteidigen.
Sebastian Lechner, Vorsitzender der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU und Vorsitzender der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, betont: „Die Verantwortung für unsere Verfassungsordnung beginnt schon bei der Wahl der politischen Partner. Wer eine Regierung bildet, muss sicherstellen, dass Eigentumsschutz, starke Sicherheitsbehörden und die verfassungsrechtlichen Grenzen der Verschuldung nicht zur Verhandlungsmasse werden.“
Klaus Holetschek, stellvertretender Vorsitzender der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU und CSU-Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag, kann sich vorstellen über einen dementsprechenden Antrag im bayerischen Landtag die Staatsregierung aufzufordern, einen Normenkontrollantrag für diesen Fall zu stellen: „Die Normenkontrolle ist das schärfste Schwert, das wir im föderalen Rechtsstaat haben. Wer als Landesregierung das Grundgesetz bricht, muss damit rechnen, dass wir dieses Schwert ziehen – konsequent und ohne Zögern. Föderalismus bedeutet Freiheit zur Gestaltung. Aber diese Freiheit endet dort, wo die Verfassung beginnt.“
Andreas Bühl, stellvertretender Vorsitzender der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU und Vorsitzender der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, ergänzt: „Wir wissen in Thüringen sehr genau, wie wichtig starke demokratische Institutionen sind. Wer sie schwächt, gefährdet die Freiheit aller Bürger. Deshalb dürfen wir einander beim Schutz unserer Verfassungsordnung nicht alleinlassen, ganz unabhängig davon, ob sie von links oder rechts angegriffen wird.“