„Wer mit Künstlicher Intelligenz täuschend echte, sexualisierte Bilder oder Videos von realen Personen erzeugt und verbreitet, greift gezielt die Würde und Integrität der Betroffenen an. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern digitale Gewalt mit oft gravierenden Folgen.
Dass solche Darstellungen bislang vielfach nur über das Kunsturheberrecht verfolgt werden können, wird der Schwere des Unrechts nicht gerecht. Wenn gezielt entwürdigende, sexualisierte Inhalte über konkrete Personen erstellt werden, braucht es klare strafrechtliche Antworten. Die bestehende Lücke im Strafrecht muss daher schnellstmöglich geschlossen werden.
Gleichzeitig müssen Betroffene deutlich besser in die Lage versetzt werden, sich zu wehren – durch schnellere Verfahren, niedrigere Hürden bei der Rechtsdurchsetzung und wirksame Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.
Wir unterstützen die Gesetzesinitiative der Bundesjustizministerin ausdrücklich. Der Gesetzentwurf schließt eine dringend bestehende Lücke, weil er nicht nur neue Strafbarkeit schafft, sondern auch die Verfolgung der Täter erleichtert und die Durchsetzung der Ansprüche der Betroffenen stärkt.
Um Täter im digitalen Raum überhaupt identifizieren zu können, braucht es dringend die IP-Adressspeicherung. Dass die Bundesregierung hierzu heute eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht hat, begrüßen wir sehr.
Klar ist: Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein. Wer andere gezielt herabwürdigt und bloßstellt, muss damit rechnen, konsequent und wirksam zur Verantwortung gezogen zu werden.“