„Die Sachverständigen, einschließlich der Gewerkschaften, haben heute unmissverständlich deutlich gemacht: Dieser Gesetzentwurf hält der fachlichen Prüfung nicht stand. Die Experten haben ihn in zentralen Punkten klar zurückgewiesen. Die Abschaffung der Disziplinarklage ist ein Misstrauensbeweis gegenüber der gesamten Beamtenschaft. Die Neuausrichtung des Disziplinarrechts gefährdet das besondere Dienst- und Treueverhältnis, das das deutsche Berufsbeamtentum seit Jahr und Tag auszeichnet.
Ein demokratischer Rechtsstaat darf seine eigenen Prinzipien nicht aufgeben – auch nicht, wenn es um die Ahndung schwerster Dienstvergehen geht. Dies gilt in besonderem Maße im Kampf gegen Verfassungsfeindlichkeit. Mit dem Wegfall der Disziplinarklage und der Einführung der Disziplinarverfügung wird die Entscheidungsgewalt über die Entfernung aus dem Dienst praktisch in die Hände der Exekutive gelegt. Damit wird das bewährte Prinzip, wonach ein Gericht über diese gravierende Maßnahme entscheiden muss, ausgehebelt. Das Prozessrisiko wird damit den Beamtinnen und Beamten ausgebürdet.
Völlig überzogen und inakzeptabel ist die Ermächtigungsnorm zur ärztlichen Inaugenscheinnahme von Tätowierungen (unveränderlicher Merkmale am Körper). Diese entwürdigende Form der körperlichen Begutachtung greift tief in die Persönlichkeitsrechte der Beamtinnen und Beamten ein. Wir halten das für übergriffig und auch maßlos übertrieben.“