Die EU-Wiederherstellungsverordnung (Verordnung [EU] 2024/1991) ist am 18. August 2024 in Kraft getreten. Sie sieht u. a. vor, dass Deutschland bis zum 1. September 2026 den Entwurf eines nationalen Wiederherstellungsplans an die Europäische Kommission übermitteln muss.