Wasserstofftankstellen: Wird Niedersachsen die Vorgaben der EU-AFIR-Verordnung einhalten können?

Die im Juli 2023 von der Europäischen Union (EU) beschlossene und ab April 2024 geltende „AFIR“- Verordnung soll den Verkehrssektor auf die Erreichung der im „Green Deal“ enthaltenen Klimaziele vorbereiten. Gemäß der Verordnung sollen bis zum Jahr 2030 entlang aller Fernstraßen der EU („TEN-V-Netz“) mindestens jede 200 Kilometer sowie in allen städtischen Knoten Wasserstofftankstellen zur Verfügung stehen.

Also habe ich bei der Landesregierung nachgefragt, ob eine fristgerechte Einhaltung der besagten Vorgaben zum Ausbau von Wasserstofftankstellen in Niedersachsen umgesetzt werden kann.

Die Antworten der Landesregierung auf meine Anfrage könnt ihr in diesem PDF einsehen: 19-03882_Wasserstofftankstellen