In seiner Rede zur Änderung des Bundesjagd- und des Bundesnaturschutzgesetzes im Bundesrat hat Ministerpräsident Lies am 30. Januar 2026 die Bedeutung der anstehenden Gesetzesänderungen u. a. für die Sicherheit der Handlungsfähigkeit des Staates betont. Er hob hervor, wie wichtig es sei, dass den Bundesländern beim Wolf rasch die Möglichkeit eröffnet werde, ein wirkungsvolles, regionales Bestandsmanagement durch Bejagung von Einzeltieren, aber auch ganzer Rudel einzurichten. Gegebenenfalls müsse dort, wo es notwendig sei, auch präventiv gehandelt werden.
Beispielhaft verwies Ministerpräsident Lies auf den Küstenschutz, der für Norddeutschland höchste Priorität habe und ohne Beweidung der Deiche durch Schafe nicht gewährleistet werden könne. Ministerpräsident Lies machte in seiner Rede deutlich, dass auf den Deichen die Errichtung und der Unterhalt wolfssicherer Zäune durch die Schafhalterinnen und -halter nicht leistbar und auch nicht wirkungsvoll genug sei. Wenn beides – Deichschutz und Schutz der Wölfe – nicht gehe, dann müsse der Staat handlungsfähig sein und dafür sorgen, dass der Küstenschutz die höchste Priorität habe.