Im Mai 2025 veröffentlichte das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) eine Klimaschutzstrategie gemäß § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG).
Auf den Seiten 16 bis 20 der Niedersächsischen Klimaschutzstrategie 2025 werden in dem Kapitel „2.3. Finanzierung und Klima-Governance“ u. a. der Klimacheck bei Gesetzesvorhaben und im Landeshaushalt, die Task Force Energiewende sowie der Klimarat gemäß § 7 a NKlimaG thematisiert.