Ist die für das Jahr 2024 angekündigte Fortschreibung der Klimaschutzstrategie gemäß NKli-maG-Novelle erfolgt?

§ 4 „Strategie zum Klimaschutz“ Abs. 1 Nr. 2 der im Dezember 2023 verabschiedeten Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) verpflichtet die Landesregierung, „die im Jahr 2021 beschlossene Klimaschutzstrategie erstmals im Jahr 2024 und danach mindestens alle fünf Jahre“ fortzuschreiben. Dem Vernehmen nach ist dies nicht erfolgt. In der vorherigen Fassung des NKlimaG war die Erstellung einer Klimaschutzstrategie verpflichtend, jedoch nicht ihre Fortschreibung.

Deshalb habe ich Landesregierung nachgefragt, ob die Klimaschutzstrategie fristgemäß bis Ende 2024 fortgeschrieben wurde und Welche weiteren Verpflichtungen und Ziele des neuen NKlimaG in der Umsetzung sind.

Die Antworten der Landesregierung auf unsere Anfrage könnt ihr in diesem PDF einsehen: 19-06959_Fortschreibung Klimaschutzstrategie