Hanfprodukte: Wie schließt die Landesregierung Risiken für niedersächsische Verbraucherinnen und Verbraucher aus?

Der Weser-Kurier berichtete am 30.01.2022, dass die den Hanfprodukten zugeschriebenen Gesundheitswirkungen „größtenteils nicht wissenschaftlich belegt seien“. Die Stiftung Warentest habe 2021 insgesamt 17 Cannabidiol-haltige Nahrungsergänzungsmittel getestet und keines dieser Produkte empfohlen. Auch die Verbraucherzentralen raten vom Verzehr ab, da Fragen der Dosierung, Sicherheit und Wirksamkeit noch nicht geklärt und die Auswirkungen auf die inneren Organe bei langfristiger Nutzung unklar seien.

Cannabidiol (CBD) ist eine chemische Verbindung, die aus der Hanfpflanze gewonnen wird und in den letzten Jahren zunehmend an Popularität gewonnen hat. Es wird oft als natürliche Alternative zu herkömmlichen Medikamenten zur Behandlung verschiedener gesundheitlicher Probleme beworben. Wechselwirkung mit anderen Medikamenten sind allerdings noch nicht ausreichend untersucht und aufgrund der Vielzahl von Hanfprodukte auf dem bisher unreguliertem Markt, kann die Qualität und Reinheit nicht garantiert werden.

Die Verbraucherschutzzentrale Bremen mahnt im Weser-Kurier zudem ein „bundesweit abgestimmtes Vorgehen der zuständigen Behörden“ an und beklagt unterschiedliche Rechtsanwendungen in den Bundesländern mit Blick auf Hanfprodukte, die z. B. als Lebens- oder Genussmittel vertrieben werden.

Deshalb habe ich bei der Landesregierung nachgefragt, was genau in Niedersachsen für die Sicherheit der Bürger in Bezug auf Hanfprodukte getan wird.

Die Antworten auf meine Anfrage könnt ihr in diesem PDF nachlesen: 19-00977_Hanfprodukte