In ihrer Antwort (Drs. 19/7816) auf unsere Kleine Anfrage zum „Animal Hoarding“ (Drs. 19/7444) stellte die Landesregierung fest, dass auf „Bundesebene … eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen besseren Datenfluss zwischen den Behörden bei Umzug sinnvoll“ sei.
Darüber hinaus hat der Deutsche Tierschutzbund Empfehlungen für Maßnahmen formuliert, um dem Phänomen „Animal Hoarding“ angemessen begegnen zu können.
Deshalb habe ich zusammen mit meinem Kollegen Dr. Marco Mohrmann MdL nochmals genauer bei der Landesregierung nachgefragt, ob und welche Maßnahmen von der Landesregierung unterstützt werden.
Die Antworten der Landesregierung auf unsere Anfrage könnt ihr in diesem PDF einsehen: 19-09077_Animal_Hoarding