Verpflichtende Unterrichtung der Wiederbelebung ab der 7. Klasse

„Die niedersächsische CDU-Fraktion fordert die verpflichtende Unterrichtung der Wiederbelebung ab dem 7. Jahrgang in den Schulen. Hierzu hat die Fraktion jetzt einen Entschließungsantrag in den Kultusausschuss eingebracht. Der Vorschlag orientiert sich am Konzept Herzensretter und Lebensretter der Hilfsorganisationen und ist aufgebaut wie ein Rettungsschwimmer. Das Programm soll, wie von Ärzten empfohlen, das Wiederbeleben nur mit Drücken ab dem 7. Jahrgang in den Vordergrund stellen. Das Besondere ist zudem, dass die Schülerinnen und Schüler die Inhalte ihren Mitschülern vermitteln können und die Lehrkräfte möglichst wenig belastet werden“, erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Verena Kämmerling.

„Ein Herz-Kreislauf-Stillstand ist noch immer eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Die Zahlen könnten durch eine bessere Laienschulung, beginnend bei den Kindern, sinken. Das Wissen zur Wiederbelebung sollte deshalb frühestmöglich und wiederholend gelernt werden, damit mehr Menschen die Angst vor dem Helfen verlieren. Bereits 2014 hatte die Kultusministerkonferenz die Einführung der Wiederbelebung ab der 7. Jahrgangsstufe den Ländern empfohlen. Einige Bundesländer wie Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern haben dies bereits umgesetzt. Im zuständigen Kultusausschuss sollen nun die Details diskutiert werden“, so die Abgeordnete weiter.

Das Thema ist inzwischen auch im Kultusministerium angekommen. „Es ist erfreulich, dass Ministerin Hamburg unserem Antrag anscheinend offen gegenübersteht. Wir hoffen auf eine ebenso positive Beratung im Kultusausschuss, damit wir die Überlebensrate von Menschen mit Herz-Kreislauf-Stillständen in Niedersachsen durch effektive Wiederbelebung signifikant erhöhen können“, so Verena Kämmerling abschließend.

 

Unseren Antrag kannst du hier als PDF einsehen: 2023_08_01_Antrag_Wiederbelebung