EU-Zulassung der Hausgrille und des Getreideschimmelkäfers als Lebensmittel: Wie stellt die Landesregierung eine angemessene Verbraucherinformation über die Beimischung sicher?

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung 2023/5 die Verwendung von teilweise entfettetem Pulver der Hausgrille (Acheta domesticus) zur Beimischung in Lebensmitteln freigegeben. Das Pulver darf damit u. a. Mehrkornbrot und -brötchen, Kartoffelerzeugnissen wie Chips, Getreideriegeln, Soßen und auch Fleischersatzprodukten beigemischt werden. Zur Kennzeichnung ist lediglich ein Hinweis in der Zutatenliste sowie eine Allergenkennzeichnung notwendig. Gleiches gilt gemäß Durchführungsverordnung 2023/58 für Larven des Getreideschimmelkäfers, die nun in gefrorener, pastenartiger, getrockneter oder pulverisierter Form ebenfalls Lebensmitteln beigemischt werden dürfen. Verbrauchervertreter und Experten beklagen die unzureichende Kennzeichnung dieser Insektenbestandteile in Lebensmitteln.

Ich habe deshalb beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachgefragt, ob es Bestrebungen der Landesregierung gibt, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Beimischung von Hausgrille oder Getreideschimmelkäfer in Lebensmitteln transparent zu informieren und sicherzustellen, dass betroffenen Lebensmittel ausreichend gekennzeichnet werden. Außerdem wollte ich wissen wie die Landesregierung die Verwendung von Insektenprotein als Proteinquelle, der die menschliche Ernährung einschätzt, und wie in diesem Zusammenhang das Risiko von Insektenprotein als Allergen für empfindliche Personen bewertet wird?

Das Ministerium beantwortete meine Frage nur unter Bezugnahme auf die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung und den Verbraucherschutzbericht 2018. Die Landesregierung scheint also keine eigene Verantwortung zu sehen, um für mehr Transparenz gegenüber dem Verbraucher und die Sicherstellung der Kennzeichnungspflicht zu sorgen. Der Gebrauch von Insektenprotein als Proteinquelle für die menschliche Ernährung wird mit einem effizienten Umgang von Ressourcen begründet. Laut Landesregierung darf das allergene Potential von Insektenproteinen nicht unterschätzt werden, trotzdem scheint keine eigene Maßnahme zur Aufklärung geplant zu sein.

Hier geht es zu den Fragen und Antworten als PDF:

Antworten zur Anfrage 19-00581