Cannabis Legalisierung verhindern

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wird der Bundesrat das Cannabisgesetz beraten. Wir als CDU-Fraktion Niedersachsen sind der Meinung, dass der Entwurf aufgrund der bestehenden vielfältigen Gefahren für unsere Gesellschaft, insbesondere für die Gesundheit unserer Bevölkerung unverantwortlich ist und so in Gänze abgelehnt werden muss.

Zahlreiche medizinische Studien belegen das Schadenspotenzial von Cannabis. Bei nichtmedizinischem Konsum und dementsprechend fehlender Kontrolle kann ein vielfältiges Spektrum an körperlichen, kognitiven oder motorischen Einschränkungen eintreten. Je nach Alter der Konsumenten, Höhe der Dosis und Frequenz des Konsums variieren die gesundheitlichen Folgen. Ebenfalls wurde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende psychische Folgen wie Panikattacken nachgewiesen. Diese Auswirkungen bedeuten eine zusätzliche Belastung unseres Gesundheitssystems. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung des Gehirns sind vor allem Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr von den beschriebenen möglichen gesundheitlichen Nachteilen betroffen. Besonders auffällig dabei ist der nachgewiesene Zusammenhang zwischen Schulabbrüchen und intensivem Cannabiskonsum.

Die kontrollierte Abgabe von Cannabis zum medizinischen Gebrauch an erkrankte Personen ist bereits erlaubt. Eine Notwendigkeit für die Ausweitung dieser Erlaubnis auf „Genuss“-Cannabis, bei welcher die Vorteile einer Freigabe zu Genusszwecken die gesundheitlichen Risiken übertreffen würden, ist nicht erkennbar.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass wichtige Aspekte in dem Gesetzentwurf nicht geregelt werden. So warnt das ISD zwar vor einer Erhöhung der Verkehrsunfälle als Folge von Cannabiskonsum und dennoch lässt der Gesetzentwurf offen, wie mit dem Konsum im Straßenverkehr und dem Nichtraucherschutz in Fahrzeugen umgegangen werden soll.

Außerdem geht aus einem Gutachten des Bundeskriminalamts hervor, dass auf die Behörden und Länder hohe Personal- und Sachkosten zukommen. Grund dafür sind die zusätzlichen Verkehrskontrollen und das Überprüfen des in dem Entwurf verankerten Konsumverbots. Auch aus juristischer Sicht ist kein eindeutiger Nutzen zu erwarten. Der Deutsche Richterbund geht davon aus, dass sich der Handel auf dem günstigeren und anonymen Schwarzmarkt, der auch für Minderjährige problemlos zugänglich ist, verstärkt und damit zu einer Belastung der Justiz führen würde.

Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Cannabislegalisierung durch Initiativen im Bundesrat zu verhindern, eine Präventionskampagne ins Leben zu rufen und eine Sicherungsstrategie zur Vermeidung des Zugangs von Heranwachsenden zu Cannabis zu erarbeiten.