Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 16. September 2025 fordert der Naturschutzbund (NABU) ein Fahrverbot für automatisierte Mähroboter von 18 Uhr abends bis 7 Uhr morgens. Begründet wird die Forderung mit der zunehmenden Bestandsgefährdung des Igels, der inzwischen in die Vorwarnliste der Roten Liste aufgenommen wurde, sowie mit den zahlreichen verletzten Tieren, die bei Igel-Auffangstationen abgegeben würden.
Nach einem Bericht im Göttinger Tageblatt vom 22. September 2025 hat der Landkreis Göttingen zum Schutz von Igeln den Betrieb automatisierter Mähroboter in der Dämmerung und während der Nacht untersagt. In Einzelfällen, in denen keine Gefahr für Igel bestehe, könnten Ausnahmen genehmigt werden. Verstöße gegen das erlassene Verbot können nach Aussagen der Kreisverwaltung mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.