Einige Tage nach der Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) im Dezember 2023 trat das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes in Kraft. Mit der im November 2025 beschlossenen weiteren Änderung des NKlimaG werden insbesondere Regelungen zur Wärmeplanung entsprechend angepasst.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen zu dem aktuellen Umsetzungsstand der neuen Verpflichtungen seitens der Kommunen und bisheriger Erkenntnisse hinsichtlich unterschiedlicher Technologien, regional geeigneter Lösungsansätze sowie etwaiger Herausforderungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren. Ebenfalls von Interesse ist der etwaige Fortschritt im Vergleich zu den fünf im März, September und Oktober 2024 durch Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion eingereichten Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung zur kommunalen Wärmeplanung.