Fledermausschutz und Windenergieausbau – Vereinbarkeit, Vorgaben und Effizienz im Geneh migungsprozess

Die Landesregierung beabsichtigt, den Ausbau der Windenergie voranzutreiben. Fledermäuse sind unterschiedlichen Studien zufolge durch Windkraftanlagen gefährdet.

Im Zuge der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen kommt es dem Vernehmen nach regelmäßig zu Verzögerungen, Unsicherheiten und zusätzlichem Aufwand infolge artenschutzrechtlicher Auflagen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Fledermäusen. In diesem Zusammenhang wird von Fachleuten u. a. auf unterschiedliche Leitfäden des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz sowie auf den Erlass „Hinweise für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land“ verwiesen. Jene Hinweise würden aufwändige Gutachten begründen, was wiederum den Planungsaufwand erhöhe. Darüber hinaus wird dem Vernehmen nach aus der Branche ein Mangel bundeseinheitlicher Standards moniert. Zudem würde die Aktualisierung der in Niedersachsen geltenden Kartiervorgaben für Fledermäuse seit der Veröffentlichung des Artenschutzleitfadens im Jahr 2016 diskutiert, dennoch läge die besagte Aktualisierung noch nicht vor.

Vor dem Hintergrund habe ich zusammen mit meinem Kollegen Jonas Pohlmannn MdL genauer bei der Landesregierung nachgefragt, wie es zu dieser Situation gekommen ist.

Die Antworten der Landesregierung auf unsere Anfrage könnt ihr in diesem PDF einsehen: 19-08352_Fledermausschutz