Wie kann die Resilienz der niedersächsischen Energieinfrastruktur gestärkt werden?

Der Schutz der europäischen Energieinfrastruktur erfordert zahlreichen Wissenschaftlern zufolge vor dem Hintergrund externer Bedrohungen wie Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Sabotagen, Spionagen oder geopolitischer Krisen zusätzliche politische Maßnahmen. Das ehemals grün geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz teilt diese Ansicht, wie u. a. aus dem „Achten Energieforschungsprogramm“ hervorgeht. Aktuell wird der Schutz der Energieinfrastrukturen auf Bundesebene durch das IT-Sicherheitsgesetz und die damit verbundene BSI-Kritisverordnung geregelt. Im November 2024 beschloss die Bundesregierung zudem den Entwurf eines geplanten „KRITIS-Dachgesetzes“, das erstmals sektorenüber greifende Mindeststandards für den physischen Schutz und das Krisenmanagement Kritischer Infrastrukturen im Einklang mit der CER-Richtlinie (EU 2022/2557) festlegen soll. Dieses befindet sich aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahlen aktuell noch im parlamentarischen Verfahren.

Deshalb habe ich zusammen mit meinem Kollegen Jonas Pohlmann MdL und Andre Bock MdL bei der Landesregierung nachgefragt, ob eine Umsetzung bereits in Planung ist.

Die Antworten der Landesregierung auf unsere Anfrage könnt ihr in diesem PDF einsehen: 19-08096_Resilienz Energieinfrastruktur