Im Zuge der Beantwortung der von der CDU-Fraktion in den Landtag eingebrachten Dringlichen Anfrage „Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs, das Umweltministerium habe im Fall des Landesbüros Naturschutz jahrelang rechtswidrig gehandelt?“ (Drs. 19/7536) seitens des Umweltministers Christian Meyer am 25. Juni 2025 haben sich weitere Fragen ergeben.
Vor diesem Hintergrund habe ich bei der Landesregierung nachgefragt, welche Konsequenzen die Landesregierung aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs zieht.
Die Antworten der Landesregierung auf meine Anfrage könnt ihr in diesem PDF einsehen: 19-07981_Förderpraxis Umweltministerium Besserstellungsverbot
 
															