Eine Studie mit dem Titel „Windpotenzialstudie Niedersachsen“ wurde im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik sowie die Bosch & Partner GmbH erstellt. Auf der Basis der Ergebnisse der Studie soll per Gesetz geregelt werden, wie viel Windfläche in den kreisfreien Städten, den Landkreisen, dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Region Hannover mindestens auszuweisen sei. Für die Berechnung der Flächenpotenziale je Landkreis seien objektive Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abstände zur Wohnbebauung, Belange der Bundeswehr, Verkehrswege, Wasserflächen, FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete usw. herangezogen worden.
Für den Landkreis Osnabrück ergibt sich aus der Studie das Ziel von 1,01 % auszuweisendem Flächenanteil der Gebietsfläche. Als theoretisches Potenzial nennt die Studie jedoch einen Flächenanteil von 2,77 % für den Landkreis Osnabrück. Für die Stadt Osnabrück ergibt sich aus der Studie das Ziel von 0,01 % auszuweisendem Flächenanteil der Gebietsfläche. Als theoretisches Potenzial nennt die Studie einen Flächenanteil von 0,02 % für die Stadt Osnabrück.
Deshalb habe ich bei der Landesregierung nachgefragt, wie die genauen Flächen der Stadt Osnabrück und im Landkreis Osnabrück eingeordnet wurden, und auf welche gesetzliche Grundlage sich bei der Einordnung gestützt wurde.
Die Antworten auf meine Anfrage könnt ihr in diesem PDF nachlesen: 19-00842_Windflächenziele