In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Plant die Landesregierung die Errichtung eines Schöpfwerks an der Geesteniederung?“ in der Drucksache 19/4203 gab das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) u. a. an, dass der Generalplan Siel- und Schöpf-werke voraussichtlich zum Ende des Jahres 2026 fertiggestellt werde, dass noch eine Detailplanung und weitere Zulassungsverfahren erforderlich seien, bis die in dem Generalplan Siel- und Schöpf-werke genannten Vorhaben auch tatsächlich errichtet werden könnten, dass keine Informationen zu Fällen, im Rahmen derer die Zuständigkeiten für länderübergreifende Gewässer zwischen zwei Bundesländern für Unsicherheit sorgten und dadurch auf Hochwasserschutz abzielende Maßnahmen verzögert oder verhindert wurden, vorlägen, sowie dass das Antragsverfahren zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft im Frühsommer durchgeführt werden solle.
Die Antworten der Landesregierung auf meine Nachfragen könnt ihr in diesem PDF einsehen: 19-04815_Nachfrage zu 4203_Schöpfwerke