Die seit dem 01.01.2023 bestehende Mehrwegangebotspflicht in der Außer-Haus-Verpflegung ist eine gesetzliche Regelung, die dazu dient, den Einsatz von Einwegverpackungen zu reduzieren und den Umweltschutz zu fördern. Sie verpflichtet Gastronomiebetriebe dazu, ihren Kunden die Möglichkeit anzubieten, Speisen und Getränke in wiederverwendbaren Mehrwegbehältern mitzunehmen. Dadurch soll der Verbrauch von Einwegverpackungen verringert und die Ressourcenverschwendung minimiert werden.
Laut DEHOGA, dem Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes bestehe in der neuen Regelung aber ein Zielkonflikt zwischen der neuen Mehrwegangebotspflicht und dem Hygienerecht. Ebenso sind die Kontrollen zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht scheinbar noch unorganisiert, wie das Göttinger Tageblatt in der Ausgabe vom 07.01.2023 berichtete.
Also habe ich bei der Landesregierung genauer nachgefragt, wie sich die Landesregierung die genaue Umsetzung Mehrwegangebotspflicht in Niedersachsen vorstellt.
Die Antworten auf meine Anfrage könnt ihr in diesem PDF nachlesen: 19-00816_Mehrweg