Bedarfsgerechte Kinderbetreuung in der Stadt Osnabrück: Was tut die Landesregierung?

Im Koalitionsvertrag, der die Landesregierung tragenden Parteien heißt es ab Seite 53 ff., dass Fach-kräfte für das System der frühkindlichen Bildung durch eine zielgerichtete Initiative zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland gewonnen werden sollen. Verfahren zur Anerkennung von Ab-schlüssen sollen beschleunigt und Hürden beim Einstieg in den Beruf abgebaut werden. Darüber hinaus sollen Erleichterungen beim Quereinstieg ermöglicht werden. Weiterhin wird betont, dass bedarfsgerechte Betreuungszeiten und eine wohnortnahe Betreuung vorangetrieben werden sollen.

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete online am 06.02.2023, dass in den städtischen KiTas ab August 2023 die Kernbetreuungszeit von 8 Uhr bis 16 Uhr mit Beginn des Kitajahres 2023/2024 enden und schon um 14 Uhr oder 14.30 Uhr die Randzeit beginnen wird. Inzwischen haben auch weitere Träger eine Einschränkung ihrer Betreuungszeiten angekündigt. Sowohl die Agentur für Arbeit in Osnabrück als auch die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim warnen vor erheblichen Nachteilen für den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft in der Region.

In Bezug auf die Bedeutung der frühkindlichen Bildung, aber auch für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Stärkung der Erwerbstätigkeit von Frauen wird in Medienberichten eine dauerhafte Einschränkung von Betreuungszeiten als ein Rückschritt bewertet.

Deshalb habe ich bei der Landesregierung nachgefragt, wie die Kommunen unterstützt werden und welche konkreten Maßnahmen inzwischen umgesetzt wurden.

Die Antworten auf meine Anfrage könnt ihr in diesem PDF nachlesen: 19-00986_Kinderbetreuung